Danke für die Antwort. Meine Frage lautete hinsichtlich der Kloakenflüssigkeit.
Ich hatte eigentlich nicht vor mich von übereifrigen Usern über wortwörtlich "ungelegte Eier" zu unterhalten. Die Gesetzeslage ist mir bekannt, oder muss ich mich jetzt rechtfertigen, dass ich einem Schwarmtier eine Henne zum Vergnügen gestiftet habe?