Dafür gibt es die Gerichtskostenerstattung oder wie das neuerdings heißt. Und dabei muss das Ganze nicht einmal vor Gericht kommen.[/QUOTE] Zitat Ende

Das nennt sich Prozesskostenhilfe, die kannst Du beantragen, wenn Du z.B. von HartzIV lebst oder Geringverdiener bist - ein Infogespräch beim Anwalt kostet i.d.Regel zwischen 50 und 100 €.
Kann mir aber nicht vorstellen, daß sowas gerichtlich geregelt wird, solche Dinge können auch nach Aktenlage oder "außergerichtlich" entschieden werden.