Das sind nur Richtlinien, keine gesetzlichen Vorgaben. Daher kann man auch nicht deswegen belangt werden. Eine Kontrolle durch ein Amt kann daher keine Folgen nach sich ziehen, sofern keine anderen Haltungsmängel gefunden werden, beispielsweise auch Zucht ohne Zuchtgenehmigung, die eine Ahndung rechtfertigen.

Allerdings soll das jetzt keinesfalls heißen, dass ich den Wellensittichen 20cm zusätzlichen Platz absprechen möchte. Je größer desto besser.