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Thema: Wann Vogelhäuschen rausstellen?

Hybrid-Darstellung

  1. #1

    Buffy
    Frisch geschlüpft Benutzerbild von Buffy


    Keine Aktivitätssterne

    Besitzt keine Vögel


    Standard Wann Vogelhäuschen rausstellen?

    Hallo zusammen
    Wann ist der richtige Zeitpunkt um das Vogelhäuschen aufzustellen? Die einen sagen,ziemlich bald,damit die Vögel,wenns dann richtig kalt wird, wissen,wo es Futter gibt. Die anderen sagen,erst später,am besten erst,wenn Schnee liegt,weil sie sonst nicht mehr selber suchen,wenn das Häuschen schon vorher draußen steht.
    Also,was ist richtig? Könnt ihr mir helfen?
    LG Carmen

  2. #2

    Gast

    Standard

    Leider nicht.Aber deine frage ist sehr intressant.






    Lieben gruß - Luna

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  3. #3

    Gast

    Standard

    Hallo,

    damit hast du eine Frage gestellt, die für allerlei Diskussionen sorgen kann. Selbst Natur-/Tierschützer sind da gespalten.

    Viele vertreten mittlerweile die Meinung, dass eine Ganzjahresfütterung nicht schlecht, sondern sogar sinnvoller ist. Heißt also, man muss nicht auf den ersten Schnee achten.

    Gibt bei beidem Vor- und Nachteile. Siehe hier:
    http://www.wildvogelhilfe.org/winter...uetterung.html

    lg Jule

  4. #4

    georg60
    Frisch geschlüpft Benutzerbild von georg60


    Keine Aktivitätssterne

    Besitzt keine Vögel


    Standard

    Ich hatte auch schon eins draußen zu stehen. Leider gibt es genug Vogelhasser , wegen den Schmutz.

    Nun ist es mir mit einer Abmahung von der WG untersagt worden , troztdem ich mich auf das Mieterschutzgesetz berufen habe, ein Fütterhauschen selbst im Winter auf dem Balkon oder Fensterbrett aufzstellen.
    Sie werfen mir massive Verschmutzung der Balkone und Verunreinigung der Fassaden duch Vogelkot, unter mir vor.

    Die Mieterin unter mir hatte sich bei der WG beschwert, daß ihr Vogelfutter auf den Balkon gefallen war und die Vögel auf ihren Balkon koten.
    Sollte ich nicht sämliche Futterhäuschen und Nistkästen enternen, drohen sie mit Amtsgericht.

    Meine Nachfrage ob das nun für alle gilt? Bis jetzt hat sich nur ein Mieter beschwert und somit gilt das nur für mich.

    In diesem gottlosen Unrechtstaat bekommen böse Menschen und die das meiste Geld haben immer ihr Recht.
    Ich kann mir keine Rechtsanwalt leisten als Alg II Empfänger den ich ja erst mal bezahlem muß bevor ich Prozeßkostenhilfe bekäme.

    Mir tun die armen Vögel leid. Und in meinen Recht fühle ich mich dermaßen eingeschränkt und habe Haß bis zu Weißglut auf die Mieterin ,die mich denunziert hat.

  5. #5

    Gast

    Standard

    Georg,

    Wildvögel darfst Du im Winter füttern: Auf dem Balkon, auf dem Sims, im Garten. Das kann Dir kein Vermieter

    Was Du nicht darfst, sind Tauben anlocken und füttern. Das ist zwar Paradox und es wird tatsächlich mit zweierlei Mass gemessen, tatsächlich kann aber ein Mietminderung eines genervten Nachbarn verlangt werden.

    Häng einfach einen Futtertrog auf oder eben Knödel oder Nussstangen.

    Da gibbet leider nix für die süssen Tauben, kannst aber eben die Wildvögel füttern.

    @Buffy,

    Vogelhäusschen sollten schon im September aufgestellt/gehangen werden, damit die Lütten noch rechtzeitig Futterstellen und Schutz finden. Im Winter hingegen wird es schwieriger.

  6. #6

    georg60
    Frisch geschlüpft Benutzerbild von georg60


    Keine Aktivitätssterne

    Besitzt keine Vögel


    Standard

    Zitat Zitat von campingtante Beitrag anzeigen
    Georg,

    Wildvögel darfst Du im Winter füttern: Auf dem Balkon, auf dem Sims, im Garten. Das kann Dir kein Vermieter

    Was Du nicht darfst, sind Tauben anlocken und füttern. Das ist zwar Paradox und es wird tatsächlich mit zweierlei Mass gemessen, tatsächlich kann aber ein Mietminderung eines genervten Nachbarn verlangt werden.

    Häng einfach einen Futtertrog auf oder eben Knödel oder Nussstangen.

    Da gibbet leider nix für die süssen Tauben, kannst aber eben die Wildvögel füttern.

    @Buffy,

    Vogelhäusschen sollten schon im September aufgestellt/gehangen werden, damit die Lütten noch rechtzeitig Futterstellen und Schutz finden. Im Winter hingegen wird es schwieriger.
    Weiß ich alles und habe der WG auch dieses Mietrechturteil zugeschickt , trotzdem untersagen sie mir das füttern der Wildvögel auf meinen Balkon oder Fensterbrett.
    Und drohen nach Abmahung mit Amtsgericht und bürden mir dann die Kosten dazu auf, wenn ich die Forderung unterlasse.
    Und wer weiß wie das das Amtsgericht hindreht mit Ausweichparagrafen wenn ich mch auch das Gericht einliese.
    Man weiß , wer den besseren Anwalt bezahlen kann bekommt immer Recht. Leider.
    Nein mir kann da nur einer helfen , der da oben. ER.

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