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Thema: Kennt sich jemand mit Vogelringen und den Nummern aus?

Hybrid-Darstellung

  1. #1

    Seelenvogel
    Frisch geschlüpft Benutzerbild von Seelenvogel


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    Besitzt keine Vögel


    Album von Seelenvogel

    Standard Kennt sich jemand mit Vogelringen und den Nummern aus?

    Huhu ihr,

    Kennt sich jemand mit den Ringstellen aus, die für die Fußringe unserer Vögel zuständig sind und kann mir zwei Fragen beantworten?

    Alles was ich darüber gelesen habe bezog sich rein auf Fundvögel mit dem Hintergrund den Vorbesitzer ausfindig zu machen.
    Doch da wir zu unserem Nymphenmann Chui überhaupt keine Altersangaben besitzen und es auch nicht wirklich einschätzbar ist, wollte ich mich bei der Ringstelle (anhand der Nummer) erkundigen, wann der Ring abgegeben wurde, um zumindest ein Maximalalter zu erhalten. Es ist ein offener Ring.
    Ist das überhaupt möglich, so wie ich mir das denke?
    Und die zweite Frage: Können wir uns da als Besitzer eintragen lassen?
    Wir haben ihn schon über zwei Jahre, er sollte von seiner Vorbesitzerin "fliegen" gelassen werden da er ein Schreier war, wurde dort weggeholt und kam über Umwege zu uns...verwahrlost, nur eine einzige dünne Holzsztange im Käfig, madenverseuchtes Futter etc. Er hat inzwischen alle Verhaltensstörungen abgelegt, seit er seine Sunny hat und im kleinen Schwarm lebt.
    Wir wollen natürlich auf jedem Fall verhindert, dass er wieder bei der Erstbesitzerin landet, sollte er tatsächlich einmal entfliegen und laut Ringstelle sie als Käuferin Besitzanspruch hat. Daher die Frage.
    Ich kann mir auch vorstellen, dass Ringstellen sowas ablehnen, das ist ja schon ein Riesenaufwand wenn das jeder macht, der einen Vogel übernimmt (bei uns sind auch die Hälfte unserer Piepser Abgabevögel). Aber ich würde gerne wissen ob von euch schonmal jemand diesen Schritt gemacht hat
    Ansonsten werde ich es demnächst einfach mal versuchen und dort nachfragen.

    Schonmal danke für eure Antworten!

  2. #2

    Gast

    Standard

    Hallo Seelenvogel,

    theoretisch muss das Ausgabejahr des Ringes nicht unbedingt das Maximalalter sein, da man auch einen älteren Wellensittich noch beringen kann.

    Ob man sich irgendwo als Besitzer eintragen lassen kann, weiß ich nicht, kann ich mir aber nicht vorstellen. Die Ringstelle hat darüber soweit ich weiß keine Angaben, sie fragen die Züchter, und die sind auch nur eine bestimmte Zeit lang verpflichtet, die Daten der Käufer aufzubewahren. Es gibt also vielleicht nirgends mehr Angaben zur ersten Besitzerin. Und selbst wenn man ihr den entflogenen Vogel anbieten würde, würde sie ihn bestimmt nicht mehr nehmen wollen.
    Stattdessen würde es zum Fundzeitpunkt sicher schon überall Suchanzeigen von dir geben.

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  3. #3

    Gast

    Standard

    Hallo Seelenvogel,

    ich hatte selbst vor kurzem Kontakt mit der Ringstelle aufgenommen. Sie dürfen aus datenschutzrechtlichen Gründen nur das Ausgabedatum des Ringes nennen.

    Du kannst deinen Vogel bei Tasso als dein Tier eintragen lassen. Das ist ein aber nur ein Suchdienst, falls dein Tier abhanden kommt.

    Ansprüche auf deinen Liebling hat die Vorbesitzerin sicher nicht mehr. Wenn die Rechtslage noch so ist, wie ich sie kenne, dann ist man bei Fund eines Tieres verpflichtet, den Fund öffentlich zu machen, z.B. beim Tierheim oder durch Anzeige, worauf sich der Vorbesitzer innerhalb eines halben Jahres melden muss.

    Vielleicht kannst du etwas über die Rechtslage beim örtlichen Tierheim erfahren. Die haben ja auch immer mit Fundtieren zu tun.

    Ich halte es für unwahrscheinlich, dass nach so einer langen Zeit ein Vorbesitzer Ansprüche auf sein Tier stellt. Und wenn, muss er nachweisen können, dass er das Tier intensiv gesucht hat und selbst dann gelten sicher auch hier übliche Verjährungsfristen.

    LG

    sweet4

  4. #4

    odenwellis
    Frisch geschlüpft Benutzerbild von odenwellis


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    Besitzt keine Vögel


    Album von odenwellis

    Standard

    Hallo, so wie du schreibst, hast du den Vogel vom Vorbesitzer bekommen.
    Der Züchter, der den Vogel beringt hat, hat keinen Anspruch auf das Tier ! Züchter mußten die Tiere bis diesen Jahres beringen und Bestandbuch führen.
    In diesem Bestandsbuch muß eingetragen werden, wann der Vogel beringt wurde und wann er abgegeben wurde und an wen. Wenn der Vogel dann als Abgabe eingetragen wurde , gehört er nicht mehr dem Züchter. Und der Vorbesitzer hatte eh kein Interresse mehr, deshalb kannst du beruhigt sein !
    Du kannst gerne versuchen Raus zu finden wann dein Vogel beringt wurde - den Züchter wirst du wahrscheinlich nicht erfahren ( Datenschutz )

  5. #5

    Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Seelenvogel Beitrag anzeigen
    Und die zweite Frage: Können wir uns da als Besitzer eintragen lassen?
    Wir haben ihn schon über zwei Jahre, er sollte von seiner Vorbesitzerin "fliegen" gelassen werden da er ein Schreier war, wurde dort weggeholt und kam über Umwege zu uns...verwahrlost, nur eine einzige dünne Holzsztange im Käfig, madenverseuchtes Futter etc.
    Entschuldige bitte Seelenvogel. Odenwellis hat Recht. Ich weiß gar nicht, wie ich plötzlich auf der Schiene "Fundtier" gekommen bin.

    Du schreibst, dass der Vorbesitzer den Vogel fliegen lassen wollte, weil er ein Schreier war. Das ist ein Vergehen gegen das Tierschutzgesetz und kann geahndet werden. Damit erlöscht aus meiner Sicht der Anspruch auf das Tier ohnehin. Die genaue Rechtslage würde ich auch da im Tierheim oder Tierschutzverein erfragen, die ständig mit solchen Situationen konfrontiert sind.
    Aber an deiner Stelle würde ich mir keine Sorgen machen.

    LG

    sweet4

  6. #6

    Seelenvogel
    Frisch geschlüpft Benutzerbild von Seelenvogel


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    Besitzt keine Vögel


    Album von Seelenvogel

    Standard

    Danke für eure Antworten!
    Dass man sich nicht umtragen lassen kann, habe ich mir schon fast gedacht.
    @Elimi: da hast du Recht, eigentlich kann man nicht mal mit dem Ausgabejahr das Alter eingrenzen. Na ja die Mail an die Ringstelle ist trotzdem gerade raus. Vom Verhalten her ist unser Chui wohl nicht mehr der Jüngste und ich würde gerne zumindest einen Anhaltspunkt haben

    Suchen wird die Vorbesitzerin ihn sicher nie. Ich weiß auch nicht ob die Vorgeschichte 100% stimmt, Chui war nach Abholung wohl noch kurzfristig in zwei weiteren Pflegestellen wo (beim Abholer selbst und dann bei seiner Mutter) und die hat mich kontaktiert und haben es halt erzählt wie sie ihn bekommen haben.

    Ich bin auf jeden Fall gespannt was die Ringstelle antwortet und @sweet4: danke für den Tip mit Tasso, das wusste ich noch gar nicht.

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