Zitat Zitat von odenwellis Beitrag anzeigen
Ob das so üblich ist oder nicht , spielt keine Rolle !
Das was du mit der Käuferin vereinbarst ist bindend und wenn du das nicht möchtest, dann ist das halt so.
Wenn sie ernsthaftes Interesse hat, dann wird sie das so machen , ansonsten will sie so einfach den Preis drücken.
Du als Verkäufer bestimmst die Konditionen und sie muß entscheiden , ob sie das so will oder nicht!
Wie du gesagt hast, wenn sie das Pferd sofort kauft, muß sie auch sofort alle Kosten inkl. Haftpflicht etc bezahlen.
Ich würde auch aufpassen mit den TA Kosten , die du übernehmen sollst!!!!! Ich würde die Übernahme auf organische Krankheiten beschränken. Stell dir vor, sié reitet aus, und das Pferd hat dabei einen Unfall !!! Du mußt dann die Haftpflicht übernehmen und evtl Tierarztkosten .
Ich würde so einen Vertrag nicht eingehen !
Da bist du am Ende besser dran wenn du eine Ankaufsuntersuchung draufgibst und das Pferd direkt verkaufst
Hallo odenwellis

Vielen Dank für deine Antwort. Das bestätigt mein Gefühl.

Ich werde somit weiter durchsetzen, dass ich mit dem VP nicht runter gehe. Diesen Floh hat ihr die Stallbesi ins Ohr gesetzt (na vielen Dank, ich dachte, sie unterstützt mich beim Verkauf und nicht andere beim Kaufpreis drücken!).

Ich find es grundsätzlich gut, möchte sie das Pferd er kennenlernen. So wird er im dümmsten Fall nicht einfach hin und her geschoben. Nur, das ist ja ihr Wunsch und ich als Verkäufer bin ihr entgegengekommen. Ich finde das grosszügig genug...

Vertraglich ist geregelt, dass sie bei Selbstverschulden (also sie baut einen Unfall, weil sie mit dem Pferd über Feldwege brettert wie bekloppt) TA-Kosten selber übernehmen muss. Kosten meinerseits werden nur übernommen, wenn es sich, wie von dir geschrieben, um chronische Krankheiten handelt. Er ist aber soweit gesund, das weiss ich. Es wurde so ziemlich alles rcht streng vertraglich geregelt. Da ich eben mich und auch das Pferd schützen möchte. Also sie darf zum Beispiel nicht mit ihm Springen. Sie darf nur das von mir zur Verfügung gstellte Material benutzen (keine Hilfszügel wie Schlaufzügel oder irgendwelche scharfen Trensen, unpassende Sättel usw.) und sie ist dazu angehalten, das Pferd gesunderhaltend und schonend zu reiten, schmerzhafte oder schädliche Trainingsmethoden sind zu unterlassen usw.