Gegen das Kennen spricht gar nichts.

Mit dem Einhalten sieht es schon anders aus, denn die gesetzlichen Grundlagen sind starr und entsprechend immer etwas weltfremd. Das liegt in der Natur der Sache und ist unbedingt besser so als gar nichts. In dem Fall, wo sie nötig sind, wenn eine nicht-artgerechte Haltung ernsthaft im Raum steht. Dann braucht der Gesetzgeber ja etwas Greifbares.

Zum Beispiel würde ich aber eine Haltung von 4 Wellis in einem etwas zu kleinen Käfig (+ Freiflug, sonst kommt ein "Käfig" gar nicht in Frage) wesentlich artgerechter finden als nur 2 Tiere zu halten, weil es nur dann mit den Abmessungen des vorhandenen Vogelheims gesetzlich passt.